Die Gemeinden Weesen und Glarus-Nord, vertreten durch die Gemeinde Weesen, veranstalten einen Ingenieur-Projektwettbewerb für den Neubau eines Fussgängerstegs über den Linthkanal zwischen Weesen und Glarus Nord, nachfolgend als „Linthsteg“ bezeichnet. Für die Durchführung des Wettbewerbes werden die Gemeinden durch das Ingenieurbüro Conzett, Bronzini, Gartmann AG aus Chur unterstützt.
Der Linthsteg verbindet zwei Kantone, zwei Regionen und zwei Gemeinden. Der Linthsteg soll dazu beitragen, die gegenseitigen Bande zu festigen, die nach dem Brückensturz von 1388 wieder geknüpft worden sind. Er ist Symbol für gute Nachbarschaft und jeden Weg, der Grenzen überwindet. Der Linthsteg dient der Schweiz, einem Volk von Wanderern und Spaziergängern, die Wege rund um den See und von Dorf zu Dorf zu verbinden. Der Walensee gehört zu den wenigen schweizerischen Seen, deren Abfluss nicht reguliert ist. Dementsprechend präsentiert sich der Eintritt des Sees in den Linthkanal bei Weesen als natürlicher Abfluss ohne jegliche Einbauten im Wasser. Zwar sind die Uferlinien und -befestigungen klar als künstliche Eingriffe mit strenger Geometrie erkennbar – doch das Wasser fliesst frei. Den von Ziegelbrücke her kommenden Passanten eröffnet sich entlang der letzten Wegstrecke des Linthkanals ein eindrückliches Panorama auf Walensee und umliegende Berge.
In diese empfindliche landschaftliche Szenerie wird nun der neue Linthsteg platziert. Dieser Steg wird einerseits neue reizvolle Blicke auf Ort, See und Berge ermöglichen, andererseits aber auch unübersehbar in das heutige Landschaftsbild eingreifen. Die Eingliederung in die Landschaft ist deshalb die massgebende architektonische Herausforderung beim Entwurf und der Detailprojektierung des Linthstegs. Die neue Brücke soll ein vorbildliches Bauwerk in der Tradition des Themas Landschaft- Tourismus-Ingenieurbau werden. In diesem Sinn ist für den Linthsteg weniger eine kunstvolle Inszenierung statisch- technischer Errungenschaften gesucht, sondern vielmehr ein Bauwerk, das durch seine Situierung, Höhenentwicklung, Abstützung, Materialwahl und Detaillierung zu einem selbstverständlichen und bereichernden Bestandteil der umgebenden Landschaft wird, nach dem Grundsatz „der Linthsteg wird eins mit der Landschaft“. Die Vorabklärungen zeigten, dass nur eine feste Brücke an diesem Standort denkbar ist. Mögliche Lagen und Höhen sind in den Planbeilagen festgehalten. In Bezug auf Materialwahl und Tragwerkssysteme sind die Projektverfasser frei. Aspekte der Wirtschaftlichkeit und Dauerhaftigkeit sind jedoch wichtig. Für die Projektierung und den Bau der Brücke steht ein Budget von ca. Fr. 1.2 Mio. inkl. MWSt. zur Verfügung. Die Wirtschaftlichkeit der Projekte ist ein wichtiges Beurteilungskriterium.
Der Steg darf eine maximale Neigung von 10 % aufweisen, erwünscht ist aber ein flacherer Verlauf, damit der Linthsteg für Menschen mit Behinderung und ihre Geh- und Fahrzeuge sowie auch für gestossene Fahrräder angenehm und sicher zu benutzen ist. Der Bunker am Südufer des Linthkanals kann in das Projekt des Linthstegs mit einbezogen werden. Aber auch eine frei im Osten neben dem Bunker verlaufende Brücke ist möglich. Der Projektperimeter wird östlich des Bunkers durch das Naturschutzgebiet „Hüttenböschen“ begrenzt. Am Bunker dürfen reversible Eingriffe vorgenommen werden. Eine Aussage zum Umgang mit der Bepflanzung rund um den Bunker wird von den Projektverfassern erwartet. Leider sind vom Bunker keine Fundations- und auch keine Bewehrungspläne zu finden. Im Rahmen des Wettbewerbs müssen plausible Annahmen getroffen werden, falls der Bunker ein Teil des Brückensystems werden soll. Eine Besichtigung des Bunkerinnern ist nach vorheriger Vereinbarung mit der Gemeinde Weesen möglich.
Der Projektwettbewerb wird in deutscher Sprache durchgeführt. Ebenso sind alle Wettbewerbsarbeiten in deutscher Sprache abzugeben. Im vorliegenden Text wird der Übersichtlichkeit halber für Funktionsbezeichnungen immer die männliche Form gewählt. Die Aussagen gelten in gleicher Form auch für Funktionsträgerinnen.
Teilnehmen am Wettbewerb können Planer aus den Fachrichtungen Ingenieurbau/ Architektur/Landschaftsgestaltung/Kunst. Die Federführung muss bei einem Bauingenieur liegen. Eine Teilnahme der Fachleute (Ingenieure/Architekten) in mehreren Teams ist nicht zulässig. Diese Einschränkung gilt nicht für gegebenenfalls weitere zugezogene Fachspezialisten (wie z.B. Geologe, Beleuchtungsplaner). Teilnahmeberechtigt sind Planer aus jenen Ländern, die das GATT-WTO Übereinkommen unterzeichnet haben. Stichtag für die Erfüllung der Bedingungen ist der 1. August 2011.
Für die Einreichung des Projekts wird den Teilnehmenden keine Vergütung ausgerichtet. Für Preise und Ankäufe steht dem Preisgericht eine Gesamtpreissumme von Fr. 40’000.—(inkl. MWSt.) zur Verfügung. Es werden drei bis fünf Preise vergeben. Die Festlegung der Preissummen erfolgt im Rahmen der Beurteilung.
Anmeldung zum Bezug der Wettbewerbsunterlagen bis spätestens : 30.04.2012 Kosten : CHF 300.00 Zahlungsbedingungen : Kaution auf PC 87-399-1 “Politische Gemeinde Weesen, 8872 Weesen”. Die Kaution wird bei Abgabe eines bewertbaren Wettbewerbsbeitrags zurückerstattet. Eine spätere Anmeldung ist möglich, kann jedoch zu einem verzögerten Bezug des Modells führen.
amen der Mitglieder und der Ersatzleute der Jury sowie allfälliger Experten Vertretung Veranstalter: Mario Fedi, Gemeindepräsident Weesen; Hans Leuzinger, Gemeinderat Glarus-Nord; Ernst Reinhardt, Pro Weesen; Fridolin Beglinger, Glarner Heimatschutz. Fachpreisrichter: Urs Kost, Kantonsingenieur SG; Ernst Grünenfelder, Kantonsingenieur GL; Marcel Meili, Architekt; Urs Spälti, Landschaftsarchitekt; Jürg Conzett, Bauingenieur. Beratende Experten: Markus Jud, Linthingenieur; Steve Nann, kantonale Natur- und Heimatschutzkommission GL.
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