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Neue Schulanlage Sägestrasse, Oberwil Free!

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Published on July 02, 2012
Deadline August 21, 2012
Description in original language
Neue Schulanlage Sägestrasse, Oberwil

Im Rahmen der Umsetzung der neuen Regelung des Bildungsgesetzes ist die Sekundarschulanlage Hüslimatt zusammen mit dem Primarschulhaus per 1. August 2011 an den Kanton übergegangen. Bereits im Jahr 2003 wurde eine Machbarkeitsstudie für ein neues Primarschul- haus in Auftrag gegeben. Anhand einer Standortevaluation wurde damals er- kannt, dass der Standort des neuen Primarschulhauses bei der Schulanlage Hüslimatt erwünscht ist. Den Standort des neuen Primarschulhauses im Be- reich des bestehenden Kindergartens Sägestrasse hat der Gemeinderat an der Sitzung vom 31. Oktober 2011 nochmals bestätigt. Mit dem konkreten Angebot des Kantons die gesamte Schulanlage Hüslimatt zu übernehmen und unter dem Aspekt, dass HarmoS auch im Kanton Basel- Landschaft eingeführt werden soll, wurde im Jahr 2010 eine neue Machbar- keitsstudie durch die Fa. Planconsult, Basel erarbeitet. Basierend auf der Machbarkeitsstudie hat die Gemeindeversammlung am 21. Oktober 2010 einen Planungskredit gesprochen und dem Verkauf des bestehenden Primarschul- hauses im Schulareal Hüslimatt zugestimmt. Nach Vorliegen der definitiven Verfügung für den Verkauf des Primarschulhau- ses Hüslimatt an den Kanton führt nun die Gemeinde Oberwil als Bauherrschaft mit vorliegendem Verfahren einen GLA-Wettbewerb für die Realisierung des Projektes „Neue Schulanlage Sägestrasse, Oberwil“ aus.

Es wird ein selektives Verfahren mit Präqualifikation und einem nachfolgenden einstufigen GLA-Wettbewerb gewählt. Bei der Präqualifikation werden die Be- werber auf deren Eignung und Erfahrung für die Durchführung der gestellten Aufgabe beurteilt. Es werden maximal die 5 bestgeeigneten Bewerber zum an- schliessenden Wettbewerb zugelassen. Im Rahmen des GLA-Wettbewerbs müssen die GLA die Planung und schlüsselfertige Ausführung des neuen Schulhauses zu einem verbindlichen Pauschalpreis anbieten.

Das Verfahren untersteht dem GATT/WTO-Übereinkommen über das öffentli- che Beschaffungswesen. Der Wettbewerb wird als nichtanonymer Projektwett- bewerb in Anwendung von Art. 12 Abs. 1 Bst a und Abs. 3 der Interkantonalen Vereinbarung über das öffentliche Beschaffungswesen vom 15. März 2001 (SR 172.056.5, abgekürzt IVöB) durchgeführt.

Die am Wettbewerb teilnehmenden Anbieter haben eine Bietergarantie von CHF 20’000.- zu hinterlegen.

Die Wettbewerbsteilnehmer, die ein gültiges und bewertbares Angebot abgeben (max. 5), werden pauschal mit je CHF 100’000.- für ihren Angebotsaufwand inkl. Nebenkosten und den Kosten für die Bietergarantie entschädigt.

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