Leistungen der Objektplanung bei raumbildenden Ausbauten gemäß § 33 HOAI, HZ IV i.d.R. Leistungsphasen 2 bis 9 und ggf. Besondere Leistungen. A) Allgemeines: Das Pergamonmuseum (PMU) wurde in den Jahren 1907 bis 1930 zunächst von Alfred Messel und dann nach seinem Tod von Ludwig Hoffmann geplant und realisiert. Mit der bis 2025 geplanten Sanierung nach Plänen von O.M. Ungers soll das PMU in den Gesamtorganismus der neugestalteten Museumsinsel eingefügt werden. Die bauliche Grundinstandsetzung und Ergänzung des Pergamonmuseums wird in zwei Bauabschnitten (BA A und BAB B) realisiert. Die Eröffnung des BA A ist im Frühjahr 2019 und die Eröffnung des BA B Ende 2025 vorgesehen. Im Pergamonmuseum werden Ausstellungsräume für vier Sammlungen und für die Archäologische Promenade geschaffen. Die räumliche Verteilung auf die Bauabschnitte stellt sich wie folgt dar: — Museum für Islamische Kunst (BA A),- Antikensammlung (BA A: Hellenistischer Saal und Pergamonsaal; BA B Miletsaal),- Ägyptisches Museum (BA B), — Vorderasiatisches Museum (BA B),- Archäologische Promenade (BA A: ca. 2/3 der Fläche; BA B: ca. 1/3 Fläche). Aufgrund der Bauabschnittsbildung gibt es im Bauabschnitt A Raumbereiche, die für den Zeitraum zwischen der Eröffnung des BA A (2019) bis zur Eröffnung des BA B (2025) zunächst provisorisch genutzt und gestaltet werden. Ihre endgültige Gestaltung erhalten diese Räume mit Eröffnung des BA B. Entsprechend der Bauabschnittsbildung wird die Ausstellungsgestaltung im Pergamonmuseum in zwei Teilen realisiert. Der Teil 1 der Ausstellungsgestaltung umfasst die Planung und Ausführung der Ausstellung in allen Ausstellungsräumen des BA A. — Museum für Islamische Kunst, – Hellenistischer Saal und Pergamonsaal der Antikensammlung, – Provisorium: Schlütersaal, Eingangshallen ISL und ANT, Tempietto, — ggf. 2/3 der Fläche der Archäologischen Promenade. Hinzu kommt die planerische Bearbeitung der Raumbereiche der Antikensammlung (Miletsaal) und ggf. der Archäologischen Promenade (1/3 der Fläche), die im BA B liegen. Der Teil 2 der Ausstellungsgestaltung umfasst die Planung der Ausstellungen, die ausschließlich in BA B liegen (Ägyptisches Museum, Vorderasiatisches Museum). Hinzu kommt die Ausführung der Raumbereiche der Antikensammlung (Miletsaal) und ggf. der Archäologischen Promenade, die im BA B liegen. Die formalen Voraussetzungen zur Bearbeitung von Teil 2 liegen noch nicht vor. Die Leistungen für die Ausstellungsgestaltung für das Ägyptische Museum und das Vorderasiatische Museum werden zu einem späteren, derzeit noch nicht bekannten Zeitpunkt gesondert ausgeschrieben. B) Weitere Angaben: Der ausgeschriebene Auftrag umfasst die Leistungen für Teil 1 der Ausstellungsgestaltung (zunächst ausgenommen Leistungen für die Archäologische Promenade). Wissenschaftliche und didaktische Konzepte der Museen, Lichtplanung des Gebäudes, sowie Informations- und Leitsysteme sind vorgegeben. Aufgabe des Ausstellungsgestalters ist es, die Spezifika der Sammlungen herausarbeiten, ohne das einheitliche Erscheinungsbild des PMU zu beeinträchtigen. Ausstellungsflächen: Islamische Sammlung (BA A) – 3 750,00 m², Projektkosten (netto) KG 600 gem. DIN 276 – 4 200 000 EUR; Ausstellungsflächen: Antikensammlung (BA A) – 2 400,00 m², Projektkosten (netto): 1 900 000 EUR; Gesamt-Ausstellungsflächen: 6 150,00 m², Gesamt-Projektkosten (netto):6 100 000 EUR. Ausstellungsflächen: Miletsaal (Bauabschnitt B) (optional): 600,00 m², Projektkosten (netto) KG 600 gem. DIN 278 – 0,5 Mio €; Flächen: Archäologische Promenade (Bauabschnitte A und B)(optional): 1 350,00 m², 1 500 000 EUR.
Angaben zu einem besonderen Berufsstand Die Erbringung der Dienstleistung ist einem besonderen Berufsstand vorbehalten: ja Verweis auf die einschlägige Rechts- oder Verwaltungsvorschrift: Hinweis: Bei erforderlicher Genehmigungsplanung ist ein Bauvorlageberechtigter gemäß § 66 BauOBln erforderlich. Teilnahmeberechtigt sind: 1. Natürliche Personen, die freiberuflich tätig und entsprechend den Regelungen ihres Herkunftslandes berechtigt sind, die Berufsbezeichnung (Innen-)Architekt, Designer / Gestalter, Bühnenbildner zu führen. Ist in dem Herkunftsland der Person die Berufsbezeichnung nicht geregelt, so erfüllt die fachliche Voraussetzung, wer über ein Diplom, Prüfzeugnis oder sonstigen Befähigungsnachweis einer der vorgenannten Fachrichtungen verfügt, dessen Anerkennung nach der Richtlinie 2001/19/EG vom 14.5.2001 und der Richtlinie 2005/36/EG vom 7.9.2005 des Europäischen Parlaments und des Rates gewährleistet ist. 2. Juristische Personen, zu deren satzungsmäßigen Geschäftszweck die dem Projekt entsprechenden Fach-/ Planungsleistungen gehören, sofern einer der Gesellschafter oder der bevollmächtigte Vertreter der juristischen Person die an natürliche Person gestellten Anforderungen erfüllen. 3. Bietergemeinschaften aus natürlichen Personen und / oder Juristischen Personen. Bei Bietergemeinschaften muss mindestens ein Mitglied die Anforderungen erfüllen, die an die natürliche Person (nach Ziffer 1 bis 2)gestellt werden. 4. Bewerber, die sich bei der Erfüllung des Auftrages der Kapazitäten anderer Unternehmen bedienen, sind teilnahmeberechtigt, wenn sie nachweisen, dass diese Unternehmen die Voraussetzung nach Ziffer 1 bis 3 erfüllen, ihnen die erforderlichen Mittel zur Verfügung stehen und die fachliche Eignung nachgewiesen wird. (§ 5 Absatz 6 VOF).
Verfahrensart Verhandlungsverfahren
Geplante Mindestzahl 3: und Höchstzahl 6
Zuschlagskriterien das wirtschaftlich günstigste Angebot in Bezug auf die Kriterien, die in den Ausschreibungsunterlagen, der Aufforderung zur Angebotsabgabe oder zur Verhandlung bzw. in der Beschreibung zum wettbewerblichen Dialog aufgeführt sind
Schlusstermin für den Eingang der Angebote oder Teilnahmeanträge 10.8.2012 – 11:00