Gebäudeplanung nach § 33 HOAI, Leistungsphasen 2 bis 4 (HU-Bau) gemäß RLBau Sachsen-Anhalt/ RBBau 16. Austauschlieferung zur Sanierung eines Verwaltungsgebäudes, Hauptnutzfläche ca. 5 200 qm. Das Gebäude wurde in den Jahren 1986-1989 als Rathaus für die Stadtverwaltung Halle-Neustadt in Plattenbauweise errichtet. Es besteht aus mehreren, aneinandergereihten sechsgeschossigen Bauteilen (A bis F), die nur teilweise flurseitig miteinander verbunden sind. Die Bauteile A bis C, teilweise D, sollen für das Landesamt für Vermessung und Geoinformation grundhaft saniert werden. Das Gebäude soll auf Grund seiner zentralen Lage in seiner Wirkung und Struktur erhalten bleiben. Die geschätzten Gesamtbaukosten betragen 8 500 000 EUR.
Angaben zu einem besonderen Berufsstand Die Erbringung der Dienstleistung ist einem besonderen Berufsstand vorbehalten: ja Verweis auf die einschlägige Rechts- oder Verwaltungsvorschrift: In den EWR-Staaten zum Tage der Bekanntmachung ansässige natürliche Personen, die gemäß Zweitem Gesetz zur Änderung des Architektengesetzes des Landes Sachsen-Anhalt vom 22.1.2009 zur Führung der Berufsbezeichnung „Freie® Architekt(in)“ berechtigt sind. Zugelassen sind außerdem in den EWR-Staaten zum Tage der Bekanntmachung ansässige natürliche Personen, die gemäß Ingenieurgesetz Sachsen-Anhalt vom 22.1.2009 zur Führung der Berufsbezeichnung „Ingenieur“ berechtigt und nach den Bauordnungen der Länder bauvorlageberechtigt sind oder natürliche Personen eines anderen Mitgliedsstaates, welche in eine Liste mit den dort geltenden Bestimmungen über mindestens die gleichen Anforderungen zur Bauvorlageberechtigung eingetragen sind.
Verfahrensart Verhandlungsverfahren
Geplante Mindestzahl 3: und Höchstzahl 5
Zuschlagskriterien das wirtschaftlich günstigste Angebot in Bezug auf die Kriterien, die in den Ausschreibungsunterlagen, der Aufforderung zur Angebotsabgabe oder zur Verhandlung bzw. in der Beschreibung zum wettbewerblichen Dialog aufgeführt sind
Schlusstermin für den Eingang der Angebote oder Teilnahmeanträge 5.9.2012 – 12:00