Gegenstand des Studienauftrags ist die Neuorganisation und Umgestaltung der Rudolfstrasse und der Wartstrasse sowie ein Ge- staltungskonzept für das östliche Neuwiesenquartier. Die Stadt Winterthur erwartet zukunftsweisende Lösungsansätze für die Ausgestaltung der rückseitigen Bahnhofserschliessung mit einer ortsgerechten Balance zwischen vielfältingen Bedürfnis- sen und Nutzungsinteressen. Mit der Realisierung des Projekts Gleisquerung Stadtmitte wird die Rudolfstrasse abklassiert. Sie kann zusammen mit den an- grenzenden Querstrassen im Neuwiesenquartier in einen verkehrs- beruhigten Bereich umgewandelt werden. In der Rudolfstrasse besteht ein enormer Druck auf die Veloabstellplätze. Für die Velo- parkierung und den Fussverkehr sind die vorhandenen Flächen zu eng. Zusammen mit der Umgestaltung der Rudolfstrasse ergibt sich die Möglichkeit, die Westseite des Bahnhofes von einer «Bahnhofhinterseite» zu einem Bahnhofquai von hoher Qualität zu entwickeln.
Die Herausforderung besteht darin, den Bahnhofzugang Rudolf- strasse als Zubringer und Verkehrsraum mit Priorisierung des Fuss- und Veloverkehrs und als Aufenthaltsraum zu gestalten. Form und Funktion sind miteinander in Einklang zu bringen und damit die Bahnhofrückseite zu einer «Adresse» mit einer klar erkennbaren Identität zu machen.
Auftraggeberin des Studienauftrags ist die Stadt Winterthur. Für die Durchführung verant- wortlich ist das Departement Bau, Amt für Städtebau.
Der Studienauftrag – in Form einer Parallelprojektierung durch drei Planungsteams – wird als selektives Verfahren mit einer offenen Präqualifikation ausgeschrieben. Die Präqualifika- tion und der Studienauftrag sind nicht anonym. Die Verfahrenssprache ist Deutsch. Aufgrund der komplexen Aufgabenstellung können die Rahmenbedingungen im Voraus nicht genügend und abschliessend bestimmt werden. Aus diesem Grund ist der Dialog zwi- schen Auftraggeber und Planungsteams – in Form von zwei Zwischenbesprechungen – not- wendig. Dadurch können die Programmbestimmungen auf interaktive und flexible Art präzi- siert und vervollständigt werden. Das Beurteilungsgremium kann den Studienauftrag, wenn es sich als notwendig erweist, mit einer optionalen Bereinigungsstufe zwecks Vertiefung und Weiterentwicklung verlängern.
Das Programm, die Fragenbeantwortung und die Protokolle der zwei Zwischenbesprechungen sind für die Auftraggeberin, die Teilnehmenden und das Beurteilungsgremium verbindlich. Die Entscheide des Beurteilungsgremiums in Ermessensfragen werden von allen Beteiligten anerkannt. Hervorragende Arbeiten, welche wesentliche Verstösse gegen die Programmbestimmungen aufweisen, können ebenfalls zur Weiterbearbeitung empfohlen werden. Dazu ist ein Ent- scheid des Beurteilungsgremiums mit einer Mehrheit von mindestens drei Vierteln der Stim- men und die Zustimmung aller Vertreter des Auftraggebers notwendig.
Der Studienauftrag untersteht dem Gesetz über den Beitritt des Kantons Zürich zur Inter- kantonalen Vereinbarung über das öffentliche Beschaffungswesen und der Submissionsver- ordnung des Kantons Zürich. Ergänzend kommt die SIA Ordnung 143 für Architektur- und In- genieurstudienaufträge (Ausgabe 2009) zur Anwendung.
Die Teilnahme am Präqualifikationsverfahren wird nicht entschädigt. Bei termingerechter und vollständiger Einreichung der im Studienauftrag geforderten Unter- lagen wird den drei Planungsteams je eine Entschädigung von CHF 30 000.– (inklusive Neben- kosten und inkl. Mehrwertsteuer) ausbezahlt.
In der Präqualifikation haben die Bewerbenden den Nachweis ihrer Eignung für die Aufgaben- stellung zu erbringen. Dies geschieht anhand von Angaben bezüglich ihrer Erfahrung und der Einreichung einer Dokumentation von Referenzprojekten mit ähnlicher Aufgabenstellung sowie einer kurzen Auftragsanalyse. Eine Herausforderung bei der Bearbeitung besteht im sorgfältigen Abwägen zwischen den unterschiedlichen Ansprüchen an den begrenzten Raum. Zum Studienauftrag werden vom Beurteilungsgremium die drei Planungsteams eingeladen, welche die Eignungskriterien am besten erfüllen.
Für die Präqualifikation sind folgende Unterlagen digital und in Papierform bis spätestens am 21. September 2012, 16:00 Uhr, einzureichen. Die Abgabe von weiteren Unterlagen ist nicht zulässig.
1. Eingabeformular Präqualifikation
2. Referenzprojekte, insgesamt max. 2 Seiten A3 Querformat
2 Referenzprojekte Gestaltung (öffentlicher Raum/Architektur)
1 Referenzprojekt Verkehrsplanung
1 Referenzprojekt Bauingenieurwesen
Mit Angabe der Funktion des verantwortlichen Büros und der verantwortlichen Fachper- sonen, sowie Nennung von Auftraggeber und Auskunftsperson mit Telefonnummer
3. Auftragsanalyse
Auseinandersetzung mit Aufgabenstellung, Aufgabenverständnis, Vorgehen max. 1 Seite A4 (nur Text, keine Schemen und Skizzen)
4. Selbstdeklaration
Schlusstermin für die Einreichung der Teilnahmeanträge Datum : 21.09.2012 Uhrzeit: 16:00