Result August 09, 2012. published on September 19, 2012
Gegenstand des Wettbewerbs ist die Freianlagenplanung und die Ausarbeitung einer Ausstellungskonzeption für den Bereich der Landesgartenschau im Jahr 2018
Teilnahme ist einem bestimmten Berufsstand vorbehalten: ja
Teilnahmeberechtigt sind in den EWR/GPA-Staaten ansässige natürliche Personen, die gemäß Rechtsvorschrift ihres Heimatstaates zur Führung der Berufsbezeichnung Landschaftsarchitekt, Architekt oder Stadtplaner befugt sind.
Architekten und Stadtplaner sind nur in Arbeitsgemeinschaft mit Landschaftsarchitekten zugelassen.
Ist die Berufsbezeichnung am jeweiligen Heimatstaat gesetzlich nicht geregelt, so erfüllt die fachlichen Anforderungen als Architekt, Landschaftsarchitekt oder Stadtplaner, wer über ein Diplom, Prüfungszeugnis oder einen sonstigen Befähigungsnachweis verfügt, dessen Anerkennung der Richtlinie 2005/36/EG und den Vorgaben des Rates vom 7. September 2005 über die Anerkennung von Berufsqualifikationen (ABl. EU Nr. L255 S. 22) entspricht.
Bei juristische Personen sind die fachlichen Anforderungen erfüllt, sofern deren satzungsgemäßer Geschäftszweck auf Planungsleistungen ausgerichtet ist, die der Wettbewerbsaufgabe entsprechen. Der bevollmächtigte Vertreter der juristischen Person oder der/die verantwortliche(n) Verfasser der Wettbewerbsarbeit müssen die an die natürliche Person gestellten Anforderungen zur Teilnahme erfüllen.
Arbeitsgemeinschaften sind teilnahmeberechtigt, bei denen jedes Mitglied die Anforderungen erfüllt, die an natürliche oder juristische Personen gestellt werden.
Die Bildung von Arbeitsgemeinschaften mit Architekten und Stadtplanern, die gem. Rechtsvorschrift ihres Heimatstaates zur Führung der Berufsbezeichnung Architekt oder Stadtplaner befugt sind, ist zulässig.
Die Federführung für die Arbeitsgemeinschaft liegt ausschließlich beim Landschaftsarchitekten. Er ist als bevollmächtigter Vertreter zu benennen.
Die Voraussetzungen für die Teilnahmeberechtigung müssen am Tag der Bekanntmachung/Auslobung erfüllt sein.
Liegen in der Person des Teilnehmers Gründe vor, die in § 4 Abs. 2 RPW aufgeführt sind, ist eine Teilnahme an Wettbewerb ausgeschlossen.
Sachverständige, Fachplaner oder andere Berater müssen nicht teilnahmeberechtigt sein, wenn sie keine Planungsleistungen erbringen, die der Wettbewerbsaufgabe entsprechen und wenn sie überwiegend und ständig auf ihrem Fachgebiet tätig sind.
Art des Wettbewerbs
Offen
Preise: Als Wettbewerbssumme stellt die Ausloberin einen Gesamtbetrag in Höhe von 140 000,00 EUR netto
Namen der ausgewählten Preisrichter
1. Prof. Aufmkolk, Landschaftsarchitekt, Nürnberg
2. Prof. Christian Baumgart, Stadtbaurat der Stadt Würzburg
3. Rebekka Junge, Landschaftsarchitektin, Bochum
4. Prof. Peter Pfab, Architekt, Oberste Baubehörde im Bayer. Staatsministerium des Innern, München
5. Till Rehwaldt, Landschaftsarchitekt, Dresden
6. Frau Prof. Uta Stock-Gruber, Landschaftsarchitektin, Freising
7. Prof. Martin Schirmer, Architekt und Stadtplaner, Würzburg
8. Ltd. Ministerialrat Dieter Sedlmayer, Dipl. Ing. Landespflege, Bayerisches Staatsministerium für Umwelt und Gesundheit, München
9. Dagmar Voss, Landschaftsarchitektin, Geschäftsführerin der Gesellschaft zur Förderung der bayerischen Gartenschauen
Schlusstermin für die Anforderung von Unterlagen oder die Einsichtnahme: 4.5.2012
Kostenpflichtige Unterlagen: ja
Preis: 200,00 EUR
Zahlungsbedingungen und -weise: Die Wettbewerbsunterlagen werden den Wettbewerbsteilnehmern gegen Vorauszahlung einer Schutzgebühr von 200,00 EUR (einzuschicken per Verrechnungsscheck an arc.grün landschaftsarchitekten unter Angabe des Verwendungszweckes „Wettbewerb LGS WÜ 18“) als CD/DVD zugesandt.
Wird eine wettbewerbsfähige Arbeit eingereicht, so wird die Schutzgebühr nach Abschluss des Verfahrens zurückerstattet.
Alle Unterlagen werden ausschließlich in digitaler Form versendet.